Schwerpunkt sind die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung bzw. Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche einschließlich der Beitreibung durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid bzw. Zwangsvollstreckung, mit folgenden
Tätigkeitsschwerpunkten
Interessenschwerpunkten
*Wenn Sie durch eine Straftat einen Schaden erlitten haben und ein Schmerzensgeld erhalten wollen, können Sie diesen Anspruch gleich im Strafverfahren geltend machen. Das ist in der Regel möglich (sogenanntes Adhäsionsverfahren). Dazu muss aber ein Antrag gestellt werden. Natürlich steht Ihnen auch der Weg offen, Schadensersatz oder Schmerzensgeldansprüche in einem anderen Verfahren, d. h. nicht vor dem Strafgericht, sondern vor dem Zivilgericht, geltend zu machen.
**Für Betreiber eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens, die Probleme mit offenen Rechnungen haben, bieten wir Inkasso und Forderungsbeitreibung an:
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