Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes und eines AnwaltMediators ist vergütungspflichtig.
Die Vergütung des Rechtsanwaltes erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nur bei ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt eine Stundenvergütung.
Für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens oder in einem obligatorischen Güteverfahren wird auf Antrag bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Beratungshilfe gewährt, wenn
Prozesskostenhilfe wird einer Partei auf Antrag bewilligt, wenn
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